ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Das Studio gewährt dem Mitglied innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gemacht werden, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtung ist nur für Mitglieder mit gültiger Mitgliedervereinbarung möglich.
1.2 Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Der Jugendliche verpflichtet sich, neue Übungen und Gewichtsanpassungen immer mit einem Trainer von Sports and Motion abzustimmen. Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, den Jugendlichen darauf hinzuweisen. Sports and Motion haftet nicht für selbstverschuldete Verletzungen des Jugendlichen durch fehlerhafte Bedienung der Geräte oder Verletzungen die aus dem Krafttraining resultieren können.
2. STUDIONUTZUNG
2.1 Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in dem Studio jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte / des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Studios, der Ordnung und der Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu er teilen. Das Mitglied muss die Weisung akzeptieren und Folge leisten.
2.2 Das Studio stellt dem Mitglied während des Aufenthalts in dem Studio verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Studio ist dazu berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese von Mitgliedern, auch ohne Aufenthalt im Studio, genutzt und somit blockiert werden.
2.3 Die zur Verfügung gestellten Parkplätze dürfen von dem Mitglied ausschließlich während des Aufenthalts im Studio belegt werden. Das Studio behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.
2.4 Das Mitglied verpflichtet sich, nur Leistungen in Anspruch zu nehmen, die vertraglich vereinbart worden sind. Nimmt ein Mitglied unberechtigt (ohne vorherige Vereinbarung) Leistungen oder Zusätze in Anspruch, die nicht vereinbart bzw. bezahlt waren, so wird eine Gebühr in Höhe 25,00 € fällig. Im Wiederholungsfall wird ein einmaliges Verwarnungsgeld von 50,00 € vereinbart und Sports and Motion ist berechtigt, ein Hausverbot zu er teilen.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1 Die Mitgliedschaft bei dem Sports and Motion ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
3.2 Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, da das Mitglied die Änderungen der Daten nicht unverzüglich mit teilt hat, sind vom Mitglied zu tragen.
4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
4.1 Im Falle einer Vereinbarung mit monatlicher Zahlung: Die monatlichen Beiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Gebühren für die Aktivierungsgebühr/Anmeldegebühr werden bei der Erstabbuchung mit eingezogen.
Im Falle einer Vereinbarung mit wöchentlicher Zahlung: Die wöchentlichen Beiträge werden jeweils im Voraus, alle 14 Tage und immer donnerstags, für die darauffolgenden 14 Tage fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Gebühren für die Aktivierungsgebühr/Anmeldegebühr werden bei der Erstabbuchung mit eingezogen.
4.2 Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Mitglied zu tragen. Zusätzlich wird pro Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 5€ brutto erhoben. Die entstandenen Kosten sowie die Bearbeitungsgebühr werden per Lastschrift eingezogen.
4.3 Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Beiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT
Für abgeschlossene Verträge bis einschließlich 31.12.2021 gilt: Die Laufzeit der Mitgliedschaft wird auf dem Vertragsblatt festgelegt und beginnt mit dem vereinbarten Laufzeitbeginn. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied, oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten, vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum, gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Hälfte der Erstlaufzeit. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigungserklärung.
Für abgeschlossene Verträge ab dem 01.01.2022 gilt: Die Laufzeit der Mitgliedschaft wird auf dem Vertragsblatt festgelegt und beginnt mit dem vereinbarten Laufzeitbeginn. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied, oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 27 Tagen, vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum, gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigungserklärung.
6. KÜNDIGUNG UND STILLEGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
6.1 Pro Jahr kann jedes Mitglied maximal einen Ruhemonat schriftlich beantragen und einlegen. Die Verwaltungsgebühr einer Ruhezeit in diesen Fällen liegt bei 10,00€ pro Antrag, ist sofort fällig und wird per Lastschrift eingezogen. Bei einer Ruhezeit wird der Mitgliedsbeitrag weiterhin abgebucht und die Ruhezeiten werden nach dem Vertragsende gewährt. Die Ruhezeiten sind vor der Abwesenheit schriftlich zu beantragen. Nachträglich können keine Ruhezeiten gewährt werden. Ruhezeiten / Ruhemonate die sofort gewährt und nicht abgebucht werden, werden kostenpflichtig zum selben Monatsbeitrag an das Ende der aktuell Laufzeit angehangen. Danach beginnt die reguläre Verlängerung der Mitgliedschaft.
6.2 Sofern das Mitglied aufgrund einer Krankheit seine vertraglichen, vereinbarten Leistungen aus der Clubmitgliedschaft nicht wahrnehmen kann, gilt folgendes: Das Mitglied weist durch amtsärztliches Attest nach, dass es vollumfänglich seine vertraglich vereinbarten Leistungen, nicht wahrnehmen kann. Das Mitglied zahlt für diesen Zeitpunkt der Krankheit, seine Mitgliedsbeiträge weiter. Es belegt das Ende der Krankheit durch ein ärztliches Zeugnis. Den Zeitabschnitt zwischen Beginn und Ende der Krankheit kann das Mitglied kostenlos im Anschluss an die vereinbarte Mitgliedschaft nachholen. Die Ruhezeit wird in diesem Fall erst zum Zeitpunkt wirksam, zudem Sports and Motion das notwendige amtsärztliche Attest zugegangen ist.
6.3 Schwangerschaft
Bei einer Risikoschwangerschaft kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes ruhend gestellt werden.
7. SANITÄRANLAGEN
Sports and Motion stellt mindestens drei Duschplätze zur Verfügung. Es besteht bei starker Auslastung ausdrücklich kein Anspruch auf einen freien Duschplatz und insbesondere entsteht hierdurch kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
8. RENOVIERUNG/ INSTANDHALTUNG
Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebotes behält sich Sports and Motion vor und berechtigen nicht zur Beitragsreduzierung. Notwendige Renovierungsarbeiten werden per Aushang bekannt gegeben.
9. BEITRAGSANPASSUNGEN
9.1 Jeweils zum Ersten eines Jahres kann aufgrund steigender Energie- und Betriebskosten der wöchentliche Gesamtbetrag um bis zu € 0,49 erhöht werden.
9.2 Bei einer Erhöhung der gesetzlichen MwSt. wird automatisch der dann gültige MwSt.- Satz berechnet und die Preise dem entsprechend erhöht.
10. VERHALTEN IM STUDIO
10.1 Es ist nicht gestattet im Studio zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/ oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z.B. Anabolika), untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich an Mitglieder im Studio anzubieten. Im Falle eines Verstoßes, ist das Studio dazu berechtigt, den Mitgliedsvertrag sofort zu kündigen und / oder Schadensersatz in Höhe von mindestens 150€ geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.
10.2 Tiere
Das Mitbringen von Tieren im Studio ist nicht gestattet.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird nicht übernommen, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
11.1 Unfälle
Sports an Motion haftet nicht für vom Mitglied ausschließlich selbst verursachte Unfälle.
11.2. Das Mitglied bestätigt, körperlich und gesundheitlich den Anforderungen zu entsprechen, die sich aus der Benutzung der Einrichtungen von Sports and Motion, aus der Durchführung der vereinbarten Programme und der Teilnahme an den Kursen ergeben.
11.3 Sports and Motion haftet nicht für Gesundheitsschäden, die daraus entstehen, dass das Mitglied die Einrichtungen von Sports and Motion benutzt, die vereinbarten Programme durchführt und an den angebotenen Kursen teilnimmt.
11.4 Für mitgebrachte Kleidung und für mitgebrachte Sachen, insbesondere für Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.
11.5 Eine vorübergehende Verhinderung aus gesundheitlichen, geschäftlichen, privaten oder sonstigen Gründen berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung oder Beendigung der Zahlungsverpflichtungen des Mitglieds. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Benutzung der Einrichtungen und der Durchführung der Programme, sie beruht vielmehr darauf, dass Sports and Motion dem Mitglied Räume, Ausstattungen und Einrichtungen auf eigenes Risiko zu den festgelegten Zeiten zur Verfügung stellt. Versäumt das Mitglied Veranstaltungen oder Besuchszeiten, ist Sports and Motion weder zu irgendeiner Nachleistung noch zur Rückzahlung oder Teilrückzahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
11.6 Vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit ist eine Kündigung durch das Mitglied nicht möglich. Sports and Motion ist zur sofortigen Kündigung berechtigt, wenn das Verhalten des Mitglieds eine Fortführung des Vertrages für Sports and Motion unzumutbar macht.
12. DATENSCHUTZ
Alle Informationen zu Ihren gespeicherten Daten nach Artikel 13 und 14 EU DSGVO und zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.sportsandmotion.de/datenschutz.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmittlung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
13.2 Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen.
13.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmung unberührt.